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Neue Coronaschutzverordnung

Regeln für den Tennissport Update 19.03.2022

Die Landesregierung hat nun die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die seit dem 19. März 2022 gültig ist.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter folgendem Link: https://tvm-tennis.de/assets/uploads/web/files/2022-03-18-coronaschvo-ab-19.03.2022-lesefassung-mit-markierungen.pdf

Für den Tennissport und die Vereine ergeben sich daraus folgende Regelungen:

  • Sport im Freien:

hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr

  • Sport drinnen:

hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag:

Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.

  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre):

Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

  • Trainer:innen und Übungsleiter:innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Zuschauer: grundsätzlich 3G

  • Bis 1000 Personen drinnen:

3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.

Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

  • Bis 1000 Personen draußen:

3G-Vorgaben müssen erfüllt werden

Keine Maskenpflicht